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30 aprile 2015 4 30 /04 /aprile /2015 08:09

~~ BETRÄGE FANGLIZENZ 30/04/2013 Ab 6. April 2013, hat Artikel 41 des Haushaltsgesetzes für die regionalen Geschäftsjahr 2013 die Mengen von Fanglizenzen für Amateursport in Binnengewässern geändert. Die neuen Beträge, auf die entsprechende BULLETIN zahlen - CCP No. 157305 ZUSTEHENDE Region Venetien FISCHEN - Provinz Verona - STEUERN CC.RR. - Treasury-Service sind: Angelscheine Amateur-TYPE B - Erwachsene 18 bis 70 Jahren Euro 34,00 - Kinder im Alter von 14 bis 18 Jahren Euro 6,80 - Bleiben ausgenommen Kinder unter 14 und Erwachsene über 70 Jahre Angelscheine Amateur (Typ D) für ausländische Einwohner AUSLAND: 13,00 € Gültigkeit 3 Monate Der Angler muss vom Einzahlungsschein und eine gültige ID  ( Ausweis )begleitet werden.

 

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